Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Criollo Travel, Inhaber Jörg Bütefür

 

1. Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Pauschalreisen, Angebote für Individualreisen und Reisebausteine, bei denen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise von Criollo Travel, Inhaber Jörg Bütefür („Criollo Travel“/„Veranstalter“) der Kundin (w/m/d) als Gesamtheit angeboten werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Mit ihrer Reiseanmeldung, dem Buchungsauftrag, bietet die Kundin dem Veranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Ausschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser AGB verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, auf elektronischem Wege oder per Telefax erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch die Kundin gleichermaßen für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmerinnen, für deren Vertragsverpflichtungen sie wie für ihre eigenen Verpflichtungen haftet, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages der Kundin durch Criollo Travel zustande. Der Veranstalter bestätigt der Kundin den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel E-Mail oder Fax) und übersendet den Reisesicherungsschein. Nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB oder auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin übersendet der Veranstalter die Reisebestätigung in Papierform per Post.

2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen (ab Eingang bei der Kundin) gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn die Kundin innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter ausdrücklich oder schlüssig, zum Beispiel durch Leistung der Anzahlung, die Annahme erklärt.

2.4 Die Kundin ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit (Name, Adresse, Geburtsdaten, Reisepassdaten etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich Criollo Travel mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene oder unvollständige Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.

2.5 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, die Kundin kann bei einer Online-Buchung ihre abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

3. Bezahlung

3.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reise- bzw. Seminarantritt beglichen sein, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr nach Ziff. 8.1 abgesagt werden kann.

3.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist Criollo Travel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Veranstalter der Kundin mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziff. 6.2 orientieren, vorausgesetzt, die Kundin hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

4. Leistungen

Die von Criollo Travel im Einzelnen geschuldeten vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der der Reise zugrundeliegenden Ausschreibung und der Reisebestätigung.

5. Preis- und Vertragsänderungen

5.1 Criollo Travel verzichtet auf die Möglichkeit einseitiger Erhöhungen des Reisepreises beispielsweise aufgrund von Währungsschwankungen nach Vertragsschluss.

5.2 Da Ziffer 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises ausschließt, kann umgekehrt die Kundin keine Senkung des Reisepreises nach Vertragsschluss verlangen.

5.3 Criollo Travel behält sich hingegen vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (zum Beispiel bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). Der Veranstalter hat die Kundin hierüber auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

6. Rücktritt der Kundin

6.1 Die Kundin kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgeblich. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären.

6.2 Im Fall des Rücktritts kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat er die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt der Kundin, wie folgt bestimmen:

Für Pauschalreisen in Prozent des Reisepreises:

Bis 35 Tage vor Reisebeginn 20 %,

34. bis 26. Tag vor Reisebeginn 35 %,

25. bis 18. Tag vor Reisebeginn 50 %,

17. bis 8. Tag vor Reisebeginn 70 %,

ab 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

Der Kundin bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als in Höhe der geforderten Pauschalen. Criollo Travel behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern. Der Veranstalter kann in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

6.3 Der Veranstalter legt der Kundin den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod ringend nahe. Criollo Travel kann der Kundin eine solche Versicherung vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.

7. Umbuchungen, Ersatzpersonen

7.1 Die Kundin hat keinen rechtlichen Anspruch auf Umbuchungen. Werden dennoch vom Veranstalter noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart) vorgenommen, so kann er eine Umbuchungskostenpauschale in Höhe von € 50,- erheben. Der Kundin bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nur in geringerer Höhe als der Pauschalen oder überhaupt nicht entstanden ist. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich.

Nach dem 35. Tag vor Reiseantritt sind Änderungen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch die Kundin möglich. War die Umbuchung erforderlich, weil der Veranstalter der Kundin keine oder eine falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB der Kundin gab, ist die Umbuchung kostenfrei.

7.2 Die Kundin kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt ihrer eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und die Kundin gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat der Kundin einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.

8. Rücktritt von Criollo Travel

8.1 Criollo Travel kann bis 30 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angegeben wurde.

8.2 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Der Veranstalter hat den Rücktritt nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

8.3 Tritt der Veranstalter nach 8.1 oder 8.2 vom Reisevertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet. Zahlungen für vermittelte Versicherungen oder vermittelte Flüge werden nicht zurückerstattet.

9. Haftung und Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Criollo Travel für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach dem Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

10. Obliegenheiten der Kundin

10.1 Die Kundin hat auftretende Mängel einer Reise oder eines Seminars unverzüglich der örtlichen Reiseleitung des Veranstalters oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Reisebestätigung. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist die Kundin nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt die Kundin Abhilfe, hat der Veranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe verweigern, wenn

sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Veranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann der Veranstalter die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Veranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Die Reiseleitung vor Ort ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit möglich. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann die Kundin den Reisevertrag kündigen, wobei die Schriftform empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch die Kundin bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch den Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag von der Kundin gekündigt, so behält der Veranstalter hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche der Kundin nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

11. Anzeige von Gepäckverlust oder Gepäckverspätung

Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- bzw. Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

12.1 Der Veranstalter informiert die Kundin über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (zum Beispiel polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste; Covid-19-Maßnahmen), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

12.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn die Kundin den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten hat.

12.3 Die Reisende ist verpflichtet, sich über die Informationen des Veranstalters nach Ziff. 12.1 hinaus über Infektions– und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

12.4 Die Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch– oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

13. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Criollo Travel ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, die Kundin über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass die Kundin unverzüglich Kenntnis der Identität erhält,

sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air- safetylist_de.

14. Datenschutz, Widerspruchsrechte der Kundin

14.1 Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (zum Beispiel Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage / Buchungsanfrage der Kundin, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundin nicht an nicht-berechtigte Dritte weitergegeben. Die Kundin hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten

werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten der Kundin auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG verarbeitet werden, hat sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Sie kann unter der Adresse info@criollotravel.de mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Criollo Travel unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

14.2 Mit einer Nachricht an info@criollotravel.de kann die Kundin auch der Nutzung oder Verarbeitung ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

14.3 Näheres ist in der Datenschutzerklärung des Veranstalters geregelt.

15. Schlussbestimmungen und Hinweise

15.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Criollo Travel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit die Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.

15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die die Kundin unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet.

Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Der Veranstalter nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren nach VBSG existiert nicht.

Reiseveranstalter: Criollo Travel Inhaber Jörg Bütefür, Koopmannstraße 91, 47138 Duisburg, Tel.: +49

(0) 157-33660723, info@criollotravel.de, www.criollotravel.com. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE452999508

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Haftpflichtversicherung: Dialog Versicherung AG, 81718 München, +49-89-5121-1665, Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.